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Die Säulen der digitalen Souveränität: ein Leitfaden für den Mittelstand

Eine Private Cloud ist ein guter erster Einstieg

Digitale Souveränität galt in Deutschland lange als Thema für Fachkonferenzen. Seit gut einem Jahr landet sie in den Einkaufsabteilungen des Mittelstands, und das hat mit drei Vorgängen zu tun.

Im Mai 2025 verlor der damalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, nach US-Sanktionen den Zugang zu seinem Microsoft-Postfach. heise online sprach von einem Weckruf für die digitale Souveränität. Microsoft bestritt später, Dienste eingestellt zu haben, der Gerichtshof stellte seine Arbeitsplatzsoftware dennoch auf die Open-Source-Lösung openDesk um.

Am 10. Juni 2025 wurde Anton Carniaux, Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, vor einer Untersuchungskommission des französischen Senats unter Eid gefragt, ob er garantieren könne, dass Daten französischer Bürger nie ohne Zustimmung französischer Behörden an US-Behörden gehen. Seine Antwort: Das könne er nicht garantieren: keine Garantie für EU-Daten.

Am 20. Oktober 2025 fiel bei Amazon Web Services in der Region US-EAST-1 die Namensauflösung für zentrale Datenbank-Endpunkte aus. Über 80 AWS-Dienste waren gestört, betroffen waren auch europäische Kunden, deren Daten vertragsgemäß europäische Rechenzentren nie verlassen. Seither diskutiert die Fachwelt den Ausfall als Souveränitätsfrage.

Politischer Zugriff, rechtlicher Zugriff, technischer Ausfall. Gemeinsam ist den drei Fällen, dass der Standort des Rechenzentrums in keinem geholfen hat. Entscheidend waren jeweils andere Faktoren: die Rechtsordnung des Anbieters, die Frage, wer das System betreibt, und die Fähigkeit, es zu verlassen. Um diese drei Punkte geht es im Folgenden aus unserer Perspektive als europäischer Cloud-Anbieter.. Wie weit das Thema inzwischen im Mittelstand angekommen ist, zeigte der IONOS Summit am 30. September 2026 in Berlin unter dem Motto „Ihre Daten. Ihre Regeln. Ihre KI.“.

Was digitale Souveränität bedeutet

Beim Summit on European Digital Sovereignty am 18. November 2025 in Berlin unterzeichneten die EU-Mitgliedstaaten eine Erklärung, die digitale Souveränität als Fähigkeit beschreibt, eigenständig zu handeln und die eigenen Lösungen frei zu wählen, ohne auf Zusammenarbeit mit globalen Partnern zu verzichten.

Gemeint ist Wahlfreiheit, nicht Abschottung. Ein Betrieb, der Microsoft 365 nutzt, handelt nicht unsouverän. Unsouverän wird die Lage, wenn ein Wechsel praktisch ausgeschlossen ist, weil Daten in proprietären Formaten liegen oder niemand im Haus den Exportweg kennt. Ebenso wenig hilft es, europäisch einzukaufen, ohne die Kontrollfragen zu stellen: Dann ist es nur ein neuer Lieferant.

Die folgenreichste Verwechslung betrifft den Datenstandort. Der US CLOUD Act verpflichtet US-Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften, Daten an US-Behörden herauszugeben, auch wenn die Server in Frankfurt oder München stehen. Ein formal korrektes Ersuchen genügt, ein richterlicher Beschluss ist nicht erforderlich. Das steht im Widerspruch zur DSGVO, die solche Herausgaben an internationale Abkommen knüpft, und deshalb konnte Carniaux keine Garantie geben. Datenhoheit hängt weniger an der Geografie als an der Rechtsordnung des Anbieters.

Vier Bedingungen, die zusammenkommen müssen

Markus Noga, CTO von IONOS, hat im Frühjahr 2026 auf der Hannover Messe im Gespräch mit CloudComputing-Insider eine brauchbare Arbeitsdefinition formuliert. Vier Bedingungen müssen gemeinsam erfüllt sein:

  • ein deutsches oder europäisches Rechenzentrum,
  • eine europäische Mannschaft im Betrieb und in der Entwicklung,
  • ein europäischer Rechtsträger ohne außereuropäische Muttergesellschaft,
  • ein Technologie-Stack, der selbst gebaut oder Open Source ist.

Fehlt eine davon, spricht Noga von Schein-Souveränität. Diese vier Punkte lassen sich abfragen und belegen. Das unterscheidet sie von den meisten Souveränitätsversprechen am Markt.

Ein konzentrierter Markt und ein misstrauischer Mittelstand

Der Markt ist konzentriert. In der Begründung ihres Entwurfs zum Cloud and AI Development Act nennt die EU-Kommission Zahlen von Synergy Research: Der Marktanteil europäischer Cloud-Anbieter in der EU fiel von 29 Prozent im Jahr 2017 auf 15 Prozent im Jahr 2022, drei außereuropäische Anbieter halten über 70 Prozent. Das Europäische Parlament geht in seiner Resolution vom 22. Januar 2026 von einer Importabhängigkeit bei über 80 Prozent der digitalen Produkte und Infrastrukturen aus.

Die Nachfrage nach Alternativen ist vorhanden. Laut der Digitalisierungsstudie von IONOS und YouGov stehen 65 Prozent der deutschen KMU künstlicher Intelligenz positiv gegenüber, 53 Prozent misstrauen den dominierenden Anbietern von außerhalb Europas, und für 36 Prozent ist ein europäischer Anbieter die Voraussetzung dafür, eine KI-Lösung überhaupt zu erwägen.

Warum vier Säulen für Unternehmen nicht ausreichen

In der Fachdebatte wird Souveränität meist in vier Säulen geteilt: Infrastruktur, Daten, Regulierung sowie Algorithmen und Trainingsdaten. Diese Einteilung ist nicht zufällig entstanden. Sie spiegelt die klassischen Merkmale von Staatlichkeit, übertragen auf das Digitale: Staatsgebiet, Bevölkerung, Rechtshoheit und kulturelle Identität. Entsprechend beschreibt sie gut, was ein Staat besitzen oder regeln muss, um handlungsfähig zu bleiben.

Für ein Unternehmen greift das Raster zu kurz, und zwar aus einem einfachen Grund: Ein Mittelständler wird niemals Rechenzentren besitzen und niemals Gesetze schreiben. Die vier Säulen beschreiben Eigentum und Rechtsetzung, genau die beiden Hebel, über die ein Betrieb mit 80 Beschäftigten nicht verfügt. Was ihm bleibt, ist Kontrolle: durch Verträge, durch Architekturentscheidungen und durch die Frage, wer im Alltag tatsächlich Zugriff hat.

Dort liegen die beiden fehlenden Ebenen. Die erste ist der laufende Betrieb: Ein Anbieter kann alle vier Bedingungen auf dem Papier erfüllen und trotzdem Administratorzugänge an Dienstleister in Drittstaaten vergeben haben. Die zweite ist die eigene Erreichbarkeit. Alle übrigen Säulen setzen voraus, dass Kunden ein Unternehmen finden. Bei vielen Betrieben liegt diese Ebene vollständig in fremder Hand, ohne dass es je eine Entscheidung dazu gegeben hätte.

Säule 1: Infrastruktur. Wem gehören die Rechenzentren?

Der Cloud and AI Development Act will den Ausbau in Europa beschleunigen, unter anderem durch Zonen mit verkürzten Genehmigungsverfahren. Für einen Betrieb mit 50 Beschäftigten ist das Kulisse. Praktisch zählen zwei Fragen: Betreibt der Anbieter die Rechenzentren selbst, oder mietet er Fläche bei einem Dritten, der einer anderen Rechtsordnung untersteht? Und liegt die Ausweichkapazität in einer zweiten europäischen Region oder im selben Gebäude?

Säule 2: Daten und Schlüsselhoheit

Ein Maschinenbauer mit 80 Beschäftigten legt seine Konstruktionszeichnungen in einer Cloud ab. Die DSGVO regelt, wie der Anbieter sie verarbeiten darf. Sie regelt nicht, wer im Konfliktfall Zugriff erzwingen kann.

Deshalb hat sich die Diskussion von der Datenresidenz zur Schlüsselhoheit verschoben. Wer erzeugt und verwaltet die Verschlüsselungsschlüssel? Kann der Betreiber die Daten im Klartext lesen? Gibt es einen dokumentierten Prozess für Auskunftsersuchen aus Drittstaaten, über den der Kunde informiert wird? Wer die Schlüssel selbst hält, macht den Standort der Daten zur Nebenfrage.

Säule 3: Regulierung. Wer schreibt die Bedingungen?

Hier ist Europa am weitesten. Seit dem deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz vom Dezember 2025 müssen betroffene Unternehmen auch die Risiken ihrer IT-Dienstleister und Lieferketten bewerten. Für Zulieferer hat das eine unmittelbare Folge: Der größere Kunde schickt einen Fragebogen, selbst wenn der Zulieferer gar nicht direkt unter NIS2 fällt.

Neu ist, dass digitale Souveränität auditierbar werden soll. Der CADA-Entwurf vom 3. Juni 2026 sieht vier Union Assurance Levels vor, also gestufte Prüfniveaus. Ab Stufe 3 sind Anbieter unter Kontrolle von Drittstaaten grundsätzlich ausgeschlossen, Stufe 4 verlangt Transparenz über die Software-Lieferkette. Entscheidend ist, dass kein Anbieter die Stufen 2 bis 4 selbst erklären darf: Unabhängige Stellen prüfen sie, Behörden erkennen sie an. Damit würde die Phase enden, in der „souverän“ eine reine Marketingaussage sein konnte. CADA ist allerdings ein Entwurf, eine Einigung wird nicht vor Ende 2027 erwartet.

Säule 4: Modelle, Gewichte und Trainingsdaten

Eine Steuerberatungskanzlei lässt Mandantenunterlagen durch ein KI-Tool laufen, um Belege vorzusortieren. Damit stellen sich vier Fragen, die vor der ersten Anfrage geklärt sein sollten. Welches Modell verarbeitet die Daten? Wohin gehen die Eingaben? erwendet der Anbieter sie zum Training weiter? Und was passiert, wenn er das Modell morgen austauscht?

In der klassischen Darstellung heißt diese Ebene epistemische und kulturelle Souveränität. Betriebswirtschaftlich ist es die Frage nach Investitionssicherheit. Gewichtsoffene Modelle, deren trainierte Parameter frei verfügbar sind, sind der pragmatische Weg, weil sie auf europäischer Infrastruktur laufen und austauschbar bleiben. Wie KI-Workflows mit solchen Modellen in der Praxis aussehen, zeigt unser Beitrag über einen vollständig europäischen KI-Stack für n8n.

Säule 5: Betrieb. Wer kommt sonntagabends ins System?

Wer hat Administratorrechte? Welchem Recht untersteht dieses Personal? Und wie kommt ein Kunde wieder heraus?

Der Bund hat diese Ebene zum Vergabekriterium gemacht. Bei der Beschaffung der souveränen KI-Cloud für den Deutschland-Stack im Mai 2026 standen Zero-Trust-Architektur, Bring Your Own Key und ein Open-Source-Bekenntnis in den Anforderungen: Die Behörde verwaltet ihre Schlüssel selbst, der Betreiber sieht die Daten nicht im Klartext. Als Nachweise dienen ISO/IEC 27001 und BSI C5, als nächste Stufe der Souveränitätskatalog C3A. Für mittelständische Einkäufer sind diese Kürzel nützlich, weil ein Anbieter sie vorlegen kann oder eben nicht. Dass ein Wechsel technisch nicht an proprietären Formaten scheitert, ist das Ziel von Standards wie der SECA API.

Säule 6: Erreichbarkeit über Domain, DNS und E-Mail

Ein Handwerksbetrieb gewinnt seine Aufträge über Instagram-Nachrichten, die Mailadresse endet auf gmx.de, die Website läuft über einen Baukasten mit Subdomain. Technisch funktioniert das. Souverän ist es nicht, denn die Erreichbarkeit dieses Betriebs liegt vollständig bei Dritten.

Dass diese Ebene überhaupt gestaltbar ist, hat historische Gründe. Telefonnummern unterliegen völkerrechtlich Regeln, Ländervorwahlen vergibt die Internationale Fernmeldeunion. Das Domain Name System entstand ohne Staatsvertrag, sondern in einer Folge technischer Dokumente, die unser Beitrag zur Geschichte der Domain-Industrie von der DNS-Spezifikation 1983 bis zur Gründung von ICANN nachzeichnet. Jon Postel hielt 1994 in RFC 1591 fest, dass die IANA nicht entscheide, was ein Land sei. Er übernahm die Länderliste ISO 3166 und definierte den Betreiber einer Länderendung als Treuhänder mit doppelter Pflicht, gegenüber dem Land und gegenüber der globalen Internet-Gemeinschaft. Nationale Souveränität über das Netz stand demnach nicht am Anfang, sie wurde nachträglich geltend gemacht. Das ursprüngliche Ordnungsmodell war nicht Eigentum, sondern Treuhand.

Praktisch folgt daraus: Eine Domain wird nicht gekauft, sondern delegiert. Wer sie hält, sollte wissen, bei welchem Registrar sie liegt, wer im Haus Zugriff auf das Konto hat und wie schnell ein Umzug möglich wäre. Durch NIS2 steigen zugleich die Anforderungen an die Richtigkeit von Domain-Registrierungsdaten. Dass die eigene Domain mehr trägt als eine Website, zeigt Bluesky, wo sie als Social-Media-Handle dient: Die Plattform wird austauschbar, die Adresse bleibt. Auf der Resolver-Ebene gibt es seit Juni 2025 mit DNS4EU eine EU-mitfinanzierte, DSGVO-konforme Alternative zu den großen US-Diensten. Dass der AWS-Ausfall im Oktober 2025 ausgerechnet ein DNS-Problem war, ist hier mehr als eine Fußnote.

Der 12. Januar 2027: Was sich konkret ändert

Bisher war Souveränität für den Mittelstand vor allem Verhandlungssache. Ab Januar 2027 wird sie ein Anspruch.

Der EU Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854, gilt mit seinen Kernpflichten seit dem 12. September 2025. Anbieter müssen seither vertragliche, technische und organisatorische Hindernisse für einen Anbieterwechsel abbauen, und der Vertrag muss das Wechselrecht vorab schriftlich festhalten. Die Frist bis zur Einleitung eines Wechsels darf zwei Monate nicht überschreiten, der Übertragungszeitraum höchstens 30 Kalendertage betragen. Am 12. Januar 2027 kommt die entscheidende Stufe: Ab diesem Tag sind Wechselentgelte vollständig unzulässig, Egress-Gebühren eingeschlossen. Das gilt für IaaS, PaaS und SaaS und für alle Anbieter mit Kunden in der EU, also auch für die großen US-Anbieter.

Für die Praxis folgt daraus dreierlei. Der Blick in den bestehenden Cloud-Vertrag lohnt jetzt, nicht erst im Januar, denn Kündigungsfristen und Exit-Bedingungen müssen schon heute darin stehen. Bei Verlängerungen in den kommenden Monaten verändert der Stichtag die Verhandlungsposition. Und die Gebühr bleibt nur das sichtbarste Hindernis: Proprietäre Schnittstellen, herstellerspezifische Datenformate und die Bindung an ein Identitätsmanagement halten länger als jede Rechnung. Dagegen hilft kein Stichtag, sondern nur die eigene Architektur.

Wo Souveränität an Grenzen stößt

Vollständige digitale Souveränität ist auf absehbare Zeit nicht erreichbar. Wer sie verspricht, verkauft etwas anderes. Die Hardware bleibt global, denn Hochleistungs-GPUs kommen aus den USA, gefertigt in Taiwan, mit Anlagen aus den Niederlanden. Energie und Kosten setzen die zweite Grenze, weil souveräne Angebote sich betriebswirtschaftlich rechnen müssen und nicht nur politisch. Die dritte Grenze ist Kompetenz: Wer nicht weiß, welche Daten wo liegen, kann keine Kontrolle ausüben, auch nicht mit dem besten Anbieter.

Zahlen dazu liefert der Report „Digital Sovereignty: From Policy Ambition to Executive Imperative“ des Capgemini Research Institute, für den das Institut im April 2026 weltweit 1.300 Führungskräfte befragte. 59 Prozent halten vollständige digitale Souveränität für kein realistisches Ziel, bei 36 Prozent würde ein Anbieterwechsel länger als zwölf Monate dauern. Deutschland weist die höchsten digitalen Abhängigkeiten aller untersuchten Länder auf. Nur zehn Prozent der deutschen Organisationen haben diese Abhängigkeiten vollständig dokumentiert. Die Studie erfasst Unternehmen ab einer Milliarde US-Dollar Umsatz, in einem Betrieb mit 60 Beschäftigten dürfte die Lage eher schlechter aussehen.

Die sinnvolle Konsequenz daraus ist Abstufung statt Resignation. Nicht jeder Workload braucht die höchste Souveränitätsstufe. Aber jedes Unternehmen sollte wissen, auf welcher Stufe seine kritischen Daten liegen.

Sechs Fragen für das nächste Anbietergespräch

Die folgenden Fragen sind für Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen gedacht, gleich ob es um einen Cloud-Anbieter, ein SaaS-Tool oder einen KI-Dienst geht. Ein Anbieter, der sie nicht beantworten kann oder will, hat die Frage damit beantwortet.

  1. Wo stehen die Systeme, und betreibt der Anbieter die Rechenzentren selbst oder als Mieter?
  2. Wer ist die Muttergesellschaft, und untersteht sie außereuropäischem Recht?
  3. Welchem Recht unterstehen Betriebsteam und Entwicklung?
  4. Ist die Technologie selbst gebaut, Open Source oder eine lizenzierte Blackbox?
  5. Wer verwaltet die Verschlüsselungsschlüssel, und kann der Betreiber mitlesen?
  6. In welchem Format und in welcher Frist kommen die Daten im Kündigungsfall zurück?

Seit dem Data Act ist Frage sechs kein Entgegenkommen mehr, sondern ein vertraglich geschuldeter Punkt.

Wo IONOS steht

Gemessen an denselben sechs Fragen: IONOS ist eine europäische Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland, ohne außereuropäische Muttergesellschaft, und betreibt eigene Rechenzentren in Deutschland und weiteren europäischen Ländern mit Grünstrom. Der Cloud-Stack basiert auf Linux und KVM, also auf Open Source. Mit über 6,9 Millionen Kundinnen und Kunden liegt der Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen. Auf der Anwendungsebene beantwortet IONOS Momentum die Modellfrage mit gewichtsoffenen Modellen in deutschen Rechenzentren und der Zusage, Eingaben nicht für Modelltraining zu verwenden.

Entscheidend ist aber nicht diese Aufzählung, sondern dass sie überprüfbar ist. Die sechs Fragen lassen sich jedem Anbieter stellen, auch uns. Digitale Souveränität entsteht nicht durch die Wahl eines bestimmten Anbieters, sondern dadurch, dass die Wahl frei bleibt.

Was als Nächstes zu tun ist

Als Nächstes steht am 12. Januar 2027 der Data-Act-Stichtag an, die CADA-Einigung streben die EU-Institutionen für Ende 2027 an. Warten muss darauf niemand. Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, die kein Gesetz vorschreibt und die jeder Betrieb selbst leisten muss: Wo liegen die sensiblen Daten, wer hat Zugriff, und wie schnell wäre ein Wechsel möglich?

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